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Übersicht

Die Politischen Gemeinden des Bezirkes Pfäffikon ZH haben sich im Jahr 1960 zu einem Zweckverband zusammengeschlossen, um gemeinsam einen Sozialdienst zu führen. Der Sozialdienst führt die Beistandschaften im Erwachsenenschutz gemäss Art. 393 ZGB bis Art. 398 ZGB im Auftrag der KESB, bietet ferner freiwillige Beratung und Betreuung für Erwachsene nach den gültigen Vorschriften von Bund und Kanton im Auftrag der Verbandsgemeinden an und führt die Fachstelle Sucht, die Beratung bei Suchtfragen und Behandlung von Suchterkrankungen anbietet.

Die KESB ist seit dem 1.1.2013 beim Zweckverband integriert, sie errichtet Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz.

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