Anordnung einer Urnenabstimmung
Auf den 24. November 2024 wird eine Urnenabstimmung über folgende Vorlage angeordnet: Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredites von Fr. 280’318 für die Zsammenlegung der Räumlichkeiten des Sozialdienstes Bezirk Pfäffikon. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Anordnung…
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Kreditbewilligung neue Geschäftsräume für den Sozialdienst Bezirk Pfäffikon ZH
Auf Antrag des Verbandsvorstands des Zweckverbands Soziales Bezirk Pfäffikon vom 21. August 2023 hat die Mehrheit der Zweckverbandsgemeinden den jährlich wiederkehrenden Mehrausgaben von Fr. 66’947.00 für den Ausbau und Miete der Geschäftsstelle des Sozialdienstes Bezirk Pfäffikon an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon zugestimmt.
Gegen den gefassten Beschluss kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den publizierten Beschluss gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Zweckverband Soziales-bp
Kreditbewilligung neue Geschäftsräume für den Sozialdienst Bezirk Pfäffikon ZH
Auf Antrag des Verbandsvorstands des Zweckverbands Soziales Bezirk Pfäffikon vom 6. April 2021 hat die Mehrheit der Zweckverbandsgemeinden den jährlich wiederkehrenden Mehrausgaben von Fr. 42’569.65 für den Teilzusammenschluss der Geschäftsstellen des Sozialdienstes Bezirk Pfäffikon an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon zugestimmt.
Gegen den gefassten Beschluss kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den publizierten Beschluss gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Zweckverband Soziales-bp