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Angebot / Erwachsenenschutz

Einblick in das Berufsbild einer Berufsbeiständin, eines Berufsbeistands

Erwachsenenschutz

Die KESB ist zuständig für die Überprüfung der Notwendigkeit, Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Beistandschaften.

Das Erwachsenenschutzrecht sieht die Möglichkeit vor, dass verschiedene Formen von Beistandschaften kombiniert werden können. Die konkreten Aufgaben und Kompetenzen der Beiständin/des Beistandes sind zu definieren, so dass für jede schutzbedürftige Person eine massgeschneiderte (nur für den Schutzbedarf) Beistandschaft errichtet wird unter Beibehaltung einer höchst möglichen Selbstbestimmung.

Die Beiständin/der Beistand führt die behördlich angeordneten Massnahmen, welche die Aufgaben Beratung, Begleitung, Vertretung und Kontrolle beinhalten kann.

Die Beiständin/der Beistand ist dazu legitimiert, für Aufgaben, die sie nicht selber erledigen kann, geeignete Fachpersonen beizuziehen und mit den entsprechenden Aufgaben zu beauftragen.

Auskunft über die sonstigen Aufgaben einer Beiständin oder eines Beistandes gibt Ihnen die Broschüre über Aufgaben und Zuständigkeiten im Erwachsenenschutz. sdbp_Aufgaben_und_Zuständigkeiten

Persönliche Hilfe

Einige Gemeinden im Bezirk Pfäffikon ZH können einzelne Aufgaben der persönlichen Hilfe an den Sozialdienst Bezirk Pfäffikon übertragen. Um die Dienstleistung des Sozialdienstes in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einen konkreten Auftrag der zuständigen Gemeinde an den Sozialdienst mit beiliegender Kostengutsprache.

Verweis auf andere Beratungsstellen

 

Kontakt im Notfall