Outsourcing ICT; Bewilligung gebundene Ausgabe

Beschluss des Verbandsvorstandes Zweckverband Soziales Bezirk Pfäffikon ZH vom 29. Juni 2026

Outsourcing ICT; Bewilligung gebundene Ausgabe

Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Soziales Bezirk Pfäffikon ZH hat am 29. Juni 2026 für ICT-Dienstleistungen eine gebundene Ausgabe von Fr. 1’263’977.65 im Sinne von § 103 des Zürcher Gemeindegesetzes bewilligt.

Die Weiterführung der IT-Infrastruktur ist zur Aufrechterhaltung des gesetzmässigen Betriebs des Zweckverbandes zwingend erforderlich. Der finanzielle Umfang und der Partner wurden über ein ordnungsgemässes öffentliches Ausschreibungsverfahren (Submissionsverfahren) ermittelt. Für den Zweckverband besteht in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht kein erheblicher Handlungsspielraum.

Gegen diesen Beschluss kann beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Beschluss Verbandsvorstand Zweckverband Soziales Bezirk Pfäffikon vom 29. Juni 2026